Digital kastriert
lawblog.deWer als Bürger nur noch Zeitung lesen, aber nichts mehr im Internet dazu sagen darf, kann sich getrost digital kastriert vorkommen. Insoweit ist das Leistungsschutzrecht auch ein erster Schritt zurück in die Zeit, als die Medien alles, du und ich aber öffentlich nichts zu sagen hatten.
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Monitor und Tastatur
lawblog.deDie Wohnung meines Mandanten wurde gründlich durchsucht. Insbesondere hatten es die Beamten auf Datenträger abgesehen. Sie nahmen ein Notebook, mehrere USB-Sticks, eine externe Festplatte und etliche DVDs mit. Im Durchsuchungsbericht heißt es, auf dem Schreibtisch hätten sich ein Monitor und eine Tastatur befunden. Der “dazugehörige PC” sei jedoch nicht auffindbar gewesen. Auf die Mitnahme des Monitors und der Tastatur habe man verzichtet. Der iMac hat also durchaus Vorzüge.
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Ein Grauen für alle, die ins Netz schreiben
lawblog.deZiel der Verleger ist es, die öffentliche Beschäftigung mit Nachrichten riskant zu machen. Wer sich in seinem Blog, auf Facebook oder Twitter mit aktuellen Ereignissen auseinandersetzt, soll sich abmahngefährdet fühlen. Mit der Folge, dass viele lieber gar nichts mehr schreiben, weil sie keinen Bock und schon gar nicht das Geld haben, um Verlagsabmahnungen wegen angeblich illegal übernommener Textpassagen abzuwehren.
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Ihr seid nicht systemrelevant
lawblog.deAuch das “geistige Eigentum” unterliegt weitgehenden Schranken. Und es ist durchaus nicht vermessen und schon gar nicht illegal zu fordern, dass sich das Urheberrecht an die Gegebenheiten der digitalen Welt anpassen soll und nicht umgekehrt. Es könnten sich nämlich auch durchaus Mehrheiten finden, welche die jetzige oder gar künftig verschärfte Kontrolle und Überwachung des Internets wegen – gesamtwirtschaftlich bescheidener – finanzieller Interessen schlichtweg ablehnen.
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Auf der Suche nach Conni
lawblog.deBücher wegen ihres Inhalts einstampfen lassen. Liebe Buchhändler, ihr merkt es selbst.
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Noch ein Rettungsschirm
lawblog.deDie Bundesregierung hat heute ein Gesetz zum Schutz “alter, überholter Geschäftsmodelle” beschlossen – auch wenn sie in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf genau das Gegenteil beteuert. Mit dem Leistungsschutzrecht wird für die die deutschen Presseverleger – und niemanden sonst – eine sachlich nicht zu rechtfertigende Geldquelle erschlossen. Auf der Strecke bleibt ein Teil der Meinungsfreiheit, wie wir sie bisher kennen.
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Gesetzgeberische Infamie
lawblog.deWas bei der Eurorettung schon lange kritisiert wird, ist anscheinend auch ein beliebtes Mittel bei anderen Gesetzesvorhaben: In letzter Minute kriegt der Gesetzentwurf eine andere Fassung – und der Inhalt verkehrt sich mitunter in sein Gegenteil. Genau das ist am vergangenen Freitag im Bundestag bei einem heiklen Datenschutzthema geschehen. Obwohl es vorher anderes geplant war, dürfen Meldeämter bald die Daten aller Bürger verkaufen. Betroffene, also wir alle, können zwar widersprechen. Es hilft nur nichts.
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CleanIT stellt ACTA in den Schatten
lawblog.deInsgesamt gehen die Ideen von CleanIT weit über das hinaus, was man von ACTA kennt. Sie ergänzen sich im übrigen offensichtlich mit dem Grundkonzept eines anderen EU-Projekts namens INDECT. Dieses soll Verbrechen durch vorsorgliche Beobachtung aller Bürger verhindern. Auch INDECT setzt auf umfassende Kontrollen offline wie online.
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Sehr geehrter Herr Dr. Hanke
lawblog.deIhrem Lebenslauf entnehme ich, dass Sie im Fach Philosophie promoviert haben. Haben Sie sich Gedanken gemacht, ob nicht eben dieser Polizeieinsatz moralisch verwerflich sein könnte und die Bundesrepublik aufs Tiefste beschämen wird, sobald mehr Menschen auf die Vorfälle blicken – auch im Ausland?
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Polizisten müssen sich fotografieren lassen
lawblog.deDer Einsatz von Polizeibeamten, namentlich ein Einsatz von Kräften des Spezialeinsatzkommandos stellt im Sinne der einschlägigen Bestimmung des Kunsturhebergesetzes ein zeitgeschichtliches Ereignis dar, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen.
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Polizei: Namensschild ja, aber…
lawblog.deMan gibt Beamten also bewusst Deckung, weil sie ja zu Unrecht beschuldigt werden könnten. Deshalb nimmt man es halt auch in Kauf, dass durchaus berechtigte Anzeigen ins Leere laufen, weil sich Polizisten einfach in der Anonymität verbergen können. Besser kann man sein abgrundtiefes Misstrauen gegen den Bürger und ein gespaltenes Verhältnis zum Rechtsstaat kaum dokumentieren.
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