Die gesellschaftlichen Debatten verschieben sich immer mehr ins Digitale. Und wenn Verlage dort nicht mehr auffindbar sind - Google hat in Deutschland einen Marktanteil von 96 Prozent - dann geht ihnen etwas verloren, was noch immer den Kern ihrer publizistischen Macht darstellt: die Deutungshoheit.
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Deshalb war es ein so besorgniserregendes Symbol, dass Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner 2010 aus Protest ihr Facebook-Profil löschte - und exakt nichts passierte. Deutlicher lässt sich die Hilflosigkeit der deutschen Politik gegenüber der gesellschaftsprägenden, digitalen Welt nicht darstellen. Diese digitale Hilflosigkeit soll nun in Gesetzesform gegossen werden, und sie wird als schlechtes, aber leuchtendes Beispiel fungieren.
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Für die Verlage wird das Leistungschutzrecht ein Schuss von hinten durch die Brust ins eigene Knie. Mit Anlauf.
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Die Verlage treiben das Schnipselvermarktungsgesetz aus einer gewissen Notsituation voran. Es ist schwierig geworden, journalistische Inhalte im Netz zu refinanzieren. Doof nur, dass das Leistungsschutzrecht ein Schrotgewehr von Gesetz ist, und wenn man auf Google zielt, erwischt man potentiell alle anderen Textschnipselverwender. Auch sich selbst.
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Und da zeigt sich, warum der Axel-Springer-Verlag das Leistungsschutzrecht so glühend vorantreibt, wie man an geschätzt sechsundzwanzigtausend Artikeln auf dem Blog eines Verlagsmanagers ablesen kann, das hier zu Trainingszwecken schon mal nicht zitiert und nicht verlinkt ist.
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Andreas Küffner Jetzt erst gelesen, macht aber nichts, denn die Gültigkeit ist vorerst unbegrenzt. @saschalobo auf SpON zum untauglichen Mittel "Leistungsschutzrecht"