In Cafés und Restaurants gibt es die WLAN-Zugangsdaten manchmal per Handy, mal per E-Mail-Adresse oder auch auf dem Kassenbon oder mündlich vom Kellner - ohne dass man persönliche Daten angeben muss. Anwälte wie Kornmeier & Partner raten den WLAN-Betreibern, nur eine Anmeldung mit persönlichen Daten wie etwa einer Kreditkarte anzubieten.
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Wie viele andere Café-, Restaurantbesitzer und Hoteliers hat Oberholz Angst vor hohen Geldbußen und Strafen. Er weiß ja nicht, wer im Café illegal Musik herunterlädt, geschützte Filme teilt oder unrechtmäßig Spiele weitergibt. "Als Gastwirt darf er wegen des Fernmeldegeheimnisses auch gar nicht überprüfen, was seine Gäste über sein WLAN treiben", sagt Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, der solche Fälle wie den von Oberholz ständig auf dem Tisch hat.
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Patrick Ja klar. Dass viele Personen, die WLAN-Hotspots nutzen, gar keine Kreditkarte haben, ist denen wohl nicht bewusst.